1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. GELTUNG DER AGB
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Tanzschule JUHRYTHMICS mit ihren Mitgliedern und Kund/innen, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Tanzschule JUHRYTHMICS abgeschlossenen Mitgliedsvertrages / einer 10er-Karte zur Benutzung der angeschlossenen Tanzschule berechtigt sind.
1.2. ANTRAG
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die Tanzschule JUHRYTHMICS. Mit Unterzeichnung des Antrags erteilen Antragsteller/innen der Tanzschule die SEPA-Einzugsermächtigung für die Abbuchung der ent-sprechenden Monatsbeiträge.
1.3. VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner ist die Tanzschule JUHRYTHMICS. Die Anmeldung von Minder-jährigen bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Vertragspartner/in der Tanzschule ist in diesem Falle die gesetzliche Vertretung. Mit Erreichen der Volljährigkeit ändert sich die Vertragsvariante automatisch zum entsprechenden Erwachsenen-Vertrag mit den dazugehörigen Gebühren.
2. NUTZUNG DER KURSE
2.1. ZUTRITT NUR MIT MITGLIEDSVERTRAG / 10ER-KARTE
Durch die Mitgliedschaft / 10er-Karte erhält das Mitglied Zutritt zum Kursprogramm der Tanzschule JUHRYTHMICS.
2.2. UNTERSCHIEDLICHE VARIANTEN DER MITGLIEDSCHAFT
2.2.1. FÜR ERWACHSENE
Flat: Mitglieder mit dieser Vertragsvariante sind berechtigt, das gesamte Kursprogramm zu nutzen.
10er-Karte: Der / die Inhaber/in ist berechtigt, das gesamte Kursprogramm zu nutzen, bis die 10er-Karte aufgebraucht ist.
2.2.2. FÜR KINDER
Mini / Kids 1 Kurs: Mitglieder mit dieser Vertragsvariante sind berechtigt, einmal wöchentlich den Kurs, für welchen sie angemeldet sind, zu nutzen.
Mini / Kids 2 Kurse: Mitglieder mit dieser Vertragsvariante sind berechtigt, zweimal wöchentlich jeweils die Kurse, für welche sie angemeldet sind, zu nutzen.
Flat: Mitglieder mit dieser Vertragsvariante sind berechtigt, alle wöchentlich stattfindenden Kurse in entsprechender Altersklasse (ggf. mit Anmeldung) zu nutzen.
3. UNTERRICHT
3.1. UNTERRICHTSGESTALTUNG
Die Tanzschule JUHRYTHMICS ist bei der Gestaltung des Unterrichts in tänzerischer und künstlerischer Hinsicht frei.
3.2. FERIEN
In den Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen (Baden-Württemberg) findet kein regulärer Unterricht statt. Teilweise bieten wir ein gesondertes Ferienprogramm an.
3.3. ÄNDERUNGEN / AUSFÄLLE
Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers / der Tanzlehrerin, höhere Gewalt usw.) können Kurse zu-
sammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der / die Tanzlehrer/in oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Kursen seitens der Tanzschule erfolgt. Die Tanzschule behält sich vor, Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder ein anderer, wichtiger Grund vorliegt.
4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1. WEITERGABE EINER 10ER-KARTE
Die Mitgliedschaft bei der Tanzschule JUHRYTHMICS ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die 10er-Karte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
4.2. ÄNDERUNGEN VON MITGLIEDSDATEN
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) der Tanzschule JUHRYTHMICS unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Tanzschule JUHRYTHMICS dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
4.3. BEITRAGSZAHLUNG
Zur Zahlung erteilt das Mitglied der Tanzschule ein Lastschriftmandat (Bankeinzug im SEPA-Lastschriftverfahren). Das Lastschriftmandat löst die Tanzschule zwischen dem ersten und fünften Tag eines Monats ein; das Mitglied hat in dieser Zeit die Deckung seines Kontos sicherzustellen. Scheitert mangels
ausreichender Deckung der Bankeinzug (Lastschriftrückgabe), ist das der Tanzschule erteilte Lastschriftmandat dadurch nicht widerrufen. Die der Tanzschule belasteten Kosten einer Lastschriftrückgabe hat das Mitglied zu tragen.
5. MITGLIEDSBEITRAG
5.1. MONATLICHER BEITRAG
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist abhängig von der durch das Mitglied gewählten Vertragsvariante. Eine Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags ist ausgeschlossen. Eine Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme am Unterricht befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wir übernehmen keine Garantie für ein ausgeglichenes Geschlechter-Verhältnis. Bei Missverhältnissen erfolgt keine Erstattung des Kursbeitrags.
5.2. FÄLLIGKEIT DER MONATLICHEN BEITRÄGE
4.2.1. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils am 1. Tag des Monats fällig. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird bereits am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
5.3. KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG
Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden / der Kundin nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Bearbeitungsgebühren und Bankgebühren vom Kunden / von der Kundin zu tragen.
5.4. ZAHLUNGSVERZUG
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzschule JUHRYTHMICS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle hat der / die Teilnehmer/in die vollen Monatsbeiträge bis zu dem Zeitpunkt zu zahlen, zu dem eine ordentliche Kündigung frühestens hätte erfolgen können.
6. LAUFZEIT / ABMELDUNG
6.1. VERTRAGSLAUFZEIT
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
6.2. KÜNDIGUNG
Kündigungsfrist: Vier Wochen zum Quartalsende (31. März, 30. Juni,
30. September, 31. Dezember). Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
6.3. RUHENDE MITGLIEDSCHAFT
Wir bieten Ihnen auf Antrag und Nachweis von mittel- bis schweren Krankheiten eine ruhende Mitgliedschaft von mindestens 2 Monaten an. Der Antrag auf eine ruhende Mitgliedschaft kann nicht rückwirkend geschlossen werden. Während der ruhenden Mitgliedschaft ist eine Teilnahme an Kursen der Tanzschule JUHRYTHMICS ausgeschlossen.
7. VERHALTEN IN DEN TANZSCHULRÄUMEN
7.1. ENTSPRECHENDE KLEIDUNG
Das Betreten der Tanzsäle ist nur mit sauberen Schuhen gestattet.
7.2. BEGLEITPERSONEN
Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht am Kursprogramm teilnehmen, ist nicht gestattet.
8. DATENSCHUTZ
Der Kunde / die Kundin erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugänglich. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde / die Kundin erklärt sein / ihr jederzeit schriftlich widerrufbares Einverständnis, dass die von ihm / ihr bei Anmeldung angegebenen Daten auch nach Ende des Kurses (Ende der Vertragslaufzeit) zur Übersendung von Informationen über Kursprogramme und sonstige Tanzschulaktivitäten, insbesondere auch via E-Mail oder SMS / WhatsApp verwendet werden können.
Mit der Anmeldung erklärt sich der / die Teilnehmer/in mit der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen bei Veranstaltungen im Internet und sonstigen Publikationen einverstanden.
9. HAFTUNG
9.1. AUF EIGENE GEFAHR
Das Tanzen sowie der Aufenthalt in den Räumen der Tanzschule JUHRYTHMICS geschieht auf eigene Gefahr.
9.2. SCHNUPPERSTUNDEN
Teilnahme an Schnupperstunden auf eigene Verantwortung.
Es wird keine Haftung in Versicherungsfällen übernommen.
9.2. GARDAROBE
Für die Garderobe und sonstige mitgeführte Sachen übernimmt
die Tanzschule keine Haftung.
Raumnutzungsvertrag
1. Vertragsparteien
Der/die Mieter*in ist verpflichtet, in seinem Kundenprofil seine vollständige Anschrift sowie Kontaktdaten anzugeben.
2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter übergibt den Raum in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand. Der/die Mieter*in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.
Das Nutzungsverhältnis beginnt und endet wie im Buchungs-Zeitraum, angegeben (60 Minuten Einheiten) Die Überlassung des Raums erfolgt ausschließlich zur Durchführung privater Trainings-Zwecke.
3. Nutzungsbedingungen und Hausordnung
Der vorliegende Raumnutzungsvertrag ist nur in Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen sowie der Hausordnung gültig. Eine Nutzungsberechtigung entsteht erst mit der Buchung, Bezahlung und der Akzeptanz des Vertragsformulars. Ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nicht. Der/die Mieter*in erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das Recht, die zugewiesene Räumlichkeit zum im Vertrag ausgewiesenen Zweck innerhalb der vereinbarten Dauer zu nutzen.
4. Nutzungsgebühren
Der Betrag ist bei der Buchung zu begleichen. Bei Stornierung bis 7 Tage vor gebuchtem Termin, werden die Kosten erstattet. Bei kurzfristiger Absage (6Tage vor Termin) erfolgt keine Erstattung. Anfallende Kosten für Reinigung oder Personal werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
5. Pflichten des/r Mieter*in
Der/die Mieter*in versichert mit der Buchung, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Sie/er ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
6. Verstöße
Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Vermieter bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Hausordnung sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten.
7. Vertragsstrafe
Sollte die Nutzung des Raumes unerlaubt zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, oder gegen den Raumnutzungsvertrag verstoßen werden, führt dies zu einer Vertragsstrafe von 100€ inklusive MwSt. Welche dem/der Mieter_in in Rechnung gestellt wird.
8. Datenschutz
Die im Vertrag genannten persönlichen Daten unterliegen dem Sozialdatenschutz und werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so führt dies nicht dazu, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eventuell nichtige Bestimmungen vertragskonform auszulegen und gültige Bestimmungen zu ergänzen.
Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes Raumnutzungsvertrags. Die Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten.
1. Mitteilungspflicht des/der Mieter*in
Der/die Mieter*in ist verpflichtet, die Einhaltung des Raumnutzungsvertrages, der Nutzungsbedingungen und der Hausordnung auch bei den Teilnehmer*innen zu gewährleisten. Er/sie muss die Teilnehmer*innen in geeigneter Form über die Hausordnung, die Nutzungsbedingungen und den Raumnutzungsvertrag sowie deren Einhaltung informieren.
2. Weisungsrecht
Während der Nutzung ist den Anweisungen des hauptamtlichen Personals Folge zu leisten und ihnen in jedem Fall Zutritt zu den Gruppenräumen zu gewähren.
3. Nutzung der Räume
3.1 Die genutzten Räumlichkeiten sind in aufgeräumtem und sauberem Zustand zu hinterlassen.
- Fenster geschlossen
- Türen geschlossen
- Lichter aus
- Elektronik ausgeschaltet
- Kein Müll hinterlassen
- Besenrein
Sollte wegen besonderer Verschmutzung eine Nachreinigung erforderlich werden, wird dem/der Mieter*in eine Reinigungspauschale in angemessener Höhe in Rechnung gestellt.
3.2 Der/die Mieter*in verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen sowie während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen, unverzüglich anzuzeigen. Der/die Mieter*in ist weiter verpflichtet, Störungen anzuzeigen, die durch unbefugte Dritte in den Räumen entstehen. Er/Sie haftet für Sach- und Personenschäden, die während der Nutzung von ihm/ihr oder von den Teilnehmer*innen verursacht werden, auch dann, wenn den/die Mieter*in selbst kein Verschulden trifft oder dieses nicht festgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
4. Haftung
Haftung des/der Mieter*inDer/die Mieter*in haftet im gesetzlichen Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räume entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume. Soweit Dritte im Zusammenhang mit der Raumnutzung Schadenersatzansprüche erheben, stellt der/die Mieter*in sie von allen Ansprüchen frei.